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Die Meilensteine von publisuisse

Fachwissen aus einer Hand

publisuisse machts möglich. Informieren Sie sich über die neusten Studien und Publikationen der publisuisse.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TV-WERBUNG

Die publisuisse SA (nachstehend publisuisse) ist exklusiv für die Akquisition von Werbung in Form von TV-Spots und Verkaufssendungen für die Fernsehprogramme der SRG SSR zuständig. Die Leistungen von publisuisse richten sich nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den Dokumentationen und den speziellen Angeboten von publisuisse in deren aktueller Fassung.

VERTRAGLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

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Der Vertrag zwischen Werbeauftraggeber und publisuisse kommt zustande mit dem Zugang der vom Werbeauftraggeber mit Unterschrift bestätigten Bestellung von Werbezeit bei publisuisse oder im Falle einer Onlinebuchung mittels Onlinebuchungssystem publiplan mit der Buchung der gewünschten Werbezeit und der Spotunterschrift mittels Passwort im System. Der Vertrag muss auf den Namen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person lauten und den Gegenstand der Werbung genau umschreiben.

Weitere Informationen:
> Factsheet AGB TV-Werbung für TV-Werbeverträge ab 2013 [PDF]
> Factsheet AGB TV-Sponsoring [PDF]
> Factsheet AGB Radio-Sponsoring [PDF]
> Factsheet AGB publispot [PDF]