Der Vertrag zwischen Werbeauftraggeber und publisuisse kommt zustande mit dem Zugang der vom Werbeauftraggeber mit Unterschrift bestätigten Bestellung von Werbezeit bei publisuisse oder im Falle einer Onlinebuchung mittels Onlinebuchungssystem publiplan mit der Buchung der gewünschten Werbezeit und der Spotunterschrift mittels Passwort im System. Der Vertrag muss auf den Namen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person lauten und den Gegenstand der Werbung genau umschreiben.
Weitere Informationen:
> Factsheet AGB TV-Werbung für TV-Werbeverträge ab 2013 [PDF] > Factsheet AGB TV-Sponsoring [PDF] > Factsheet AGB Radio-Sponsoring [PDF]> Factsheet AGB publispot [PDF]