Es gelten das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die dazugehörige Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 1. April 2010. Der Sponsor und publisuisse müssen die Rahmenbedingungen einhalten, welche in den Richtlinien des Bundsamts für Kommunikation BAKOM und in den Grundsätzen der SRG SSR enthalten sind. Jede Sponsornennung wird deshalb durch publisuisse vor der Ausstrahlung überprüft.
Im Produktionsmerkblatt Sponsoring-Dispositive von publisuisse ist erklärt, welche Anforderungen ein Billboard erfüllen muss.
Weitere Informationen zu den BAKOM-Richtlinien finden Sie unter www.bakom.ch oder erhalten Sie direkt bei Ihrem Kundenberater.



























